Hin und wieder kommt es vor, das wir neben dem Lenkrad auch die Abdeckung des Airbags beziehen sollen.
Leider müssen wir diese Anfragen aus nachfolgenden Gründen leider ablehnen:

  • der Versand von Airbags ist problematisch. Rechtlich fällt dies unter das Sprengstoffgesetz und wird im Falle des Falles strafrechtlich verfolgt. Offiziell ist ein Versand nur in einem speziellen Metallkäfig erlaubt und das ist genau so teuer, wie es sich anhört. Der Transport in einem einfachen Päckchen oder Paket ist somit strengstens untersagt.
  • das Beziehen mit Leder oder Alcantara führt dazu, daß die Sollbruchstellen für die Airbagauslösung abgedeckt sind. Auch bei bereits von Werk aus mit Leder bezogenen Airbags sind diese so präpariert, daß das Leder an diesen Stellen reißt. Ja, das kann man mit einem Skalpell auf dem Lederrücken auch nachahmen oder Nähte an diesen Stellen einarbeiten. Im Ernstfall geht es jedoch um Millisekunden, in denen der Airbag auslösen muß, die vielleicht über Leben und Tod entscheiden können.
  • das Beziehen des Airbags führt zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dies ein kundiger Prüfer beim Tüv oder einer Routinekontrolle bemerken sollte.

Wir sind nicht in der Lage sicherstellen, daß ein Airbag, nachdem er bezogen wurde, noch zu 100% funktioniert wie er soll. Diese Verantwortung wollen und werden wir keinesfalls tragen, auch wenn man uns schreibt, daß die Airbagabdeckung geklipst anstatt genietet ist und nur diese zugesendet wird und das Risiko für unsere Arbeiten übernommen wird – NEIN – nicht machbar! Sollte trotzdem einmal ein Airbag bei uns eintreffen, werden wir keinen Rückversand in unserem Namen durchführen, sondern es muß seitens der Kundschaft eine Abholung eingeleitet werden.